AGB
REHA TEAM HAMBURG GMBH
Allgemeine Verkaufs-, Liefer und Zahlungsbedingungen(AGB)
Angebot und Lieferumfang
Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maßangaben sind Annäherungswerte, sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. Darüber hinausgehende, gelieferte Unterlagen bleiben im Besitz des Verkäufers.
- Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, sofern der Verkäufer innerhalb von 14
Tagen eine schriftliche Auftragsbestätigung schickt oder die Ware liefert.
Wenn der Auftrag nach Bestellung abgelehnt wird, muss dies der Verkäufer
schriftlich machen (z.B. Liefertermin)
- Individuelle Verhandlungsergebnisse müssen schriftlich bestätigt werden.
- Sofern keine erhebliche Veränderung vorgenommen oder der Verwendungszweck
eingeschränkt wird, bleiben Konstruktions- und Formänderungen vorbehalten.
- Der Verkäufer kann Sicherheiten auch nach Vertragsschluss verlangen, wenn die
Kreditwürdigkeit des Käufers aufgrund neuer Tatsachen zweifelhaft erscheint.
Wenn sie nicht erbracht werden, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
Preise, Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Die Begleichung innerhalb von 14 Tagen bedarf der Vereinbarung.
- Der Verkauf kann bei Vertragslaufzeiten von über vier Monaten neue Preisverhandlungen verlangen, falls wesentliche Kostensteigerungen anfallen.
- Verzugszinsen bei Zahlungsverzug können drei Prozent über dem gesetzlichen Zinssatz liegen.
- Aufrechnungsansprüche des Käufers gelten nur, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Lieferzeit
- Ohne schriftliche Zusage sind Lieferfristen als nur annähernd vereinbart.
- Lieferzeiten können sich bei höherer Gewalt oder ähnlichem verlängern. Der Verkäufer muss darüber informieren.
Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Verkaufsgegenstand Eigentum des Verkäufers. Er kann bei Zahlungsverzug das Geräts nach angemessener Fristsetzung zurücknehmen. Ein Vertragsrücktritt muss schriftlich erfolgen.
- Bis die Eigentumsübertragung erfolgt ist, muss der Käufer das Gerät pfleglich behandeln, es versichern sowie evtl. nötige Wartungen und Inspektionen auf eigene Rechnung vornehmen lassen.
- Rücknahme- und Verwertungskosten hat der Käufer zu tragen. In der Regel liegen die Verwertungskosten bei zehn Prozent des Verwertungserlöses.
Mängelgewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und stellt eine Verjährungs-frist dar.
- Bei Mängeln trägt der Verkäufer sämtliche Kosten. Er kann den Mangel nach seiner Wahl beheben. Ist die Mängelbeseitigung nicht möglich, kann der Käufer einer Kaufpreisminderung oder eine Vertragsrücknahme verlangen.
Gesamthaftung
- Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzungen oder beim Fehlen zugesagter Eigenschaften.
- Ist die Verkäuferhaftung ausgeschlossen, haften auch Mitarbeiter nicht. Bei grober Fahrlässigkeit eines "einfachen Erfüllungsgehilfen" haftet der Verkäufer für den Schaden.
- Gesetzliche Beweislast bleibt unberührt.
- Im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes gelten die Regelungen nicht.
Gerichtsstand/Erfüllungsort
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist bei Sitz des Verkäufers. Gültig ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtswirksamkeit
- Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder tritt eine Vertragslücke auf, tangiert dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.
REHA TEAM HAMBURG GMBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Reparaturarbeiten(AGB)
Auftragserteilung
- Bei Unterzeichnung eines Auftragsscheines bzw. einer Auftragsbestätigung herrscht
Verbindlichkeit. Stichpunktartig sind die Leistungen nachvollziehbar zu bezeichnen.
Unteraufträge dürfen erteilt werden.
Kostenvoranschlag
- Wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag gewünscht, ist dies ausdrücklich
anzugeben. Er ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben wird.
Fertigstellung
- Ein schriftlich als verbindlich bezeichneter Fertigstellungstermin ist einzuhalten.
Bei schuldhaftem Überschreiten der verbindlichen Zusage von über 24 Stunden oder beim Überschreiten einer voraussichtlichen Fertigstellung von mehr als sieben Tagen, muss der Verkäufer ein Ersatzgerät stellen bzw. 80 Prozent der Leihgeräte-kosten tragen, das der Auftraggeber nach Fertigstellung unverzüglich wieder zurück-geben muss.
- Bei höherer Gewalt und ähnlichem wird die Fertigstellungsfrist um die Dauer des
Ereignisses verlängert. Eine Information des Auftraggebers hat zu erfolgen.
- Die Auftragsabnahme erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, im Betrieb des Auftragnehmers. Eine gewünschte Zustellung bezahlt der Auftraggeber. Dann erfolgt die Abnahme bei Übergabe.
- Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach der Information der Fertigstellung das Gerät abholt. Dann kann eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr verlangt werden.
Zahlungsbedingungen
- Eine angemessene Vorauszahlung der Reparatur darf verlangt werden.
- Bei Rechnungen sind Materialien, Ersatzteile, Preise für Arbeitsleistungen gesondert
auszuweisen. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags
ausgeführt, genügt eine Bezugnahme auf ihn.
- Reparaturrechnungen sind ohne Abzug rein netto fällig.
- Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist in der Regel ausgeschlossen.
- Die Verzugszinsen werden nach dem neuen Zahlungsgesetz berechnet
Pfandrecht
- Dem Auftragnehmer steht ein Pfandrecht an dem Auftragsgegenstand zu.
Gewährleistung
- Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels
ab, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese vorbehält.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
- Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Natürlicher
Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer behebt einen Gewährleistungsmangel auf seine Kosten.
- Ein Ersatzgerät oder 80 Prozent der Mietkosten kann der Auftraggeber bei schuldhaft
mangelhaften Reparaturarbeiten verlangen.
- Bei fehlgeschlagener Reparatur kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Dies gilt nicht für andere, erfolgreiche und zeitgleiche Reparaturen am selben Gerät.
Ersatzweise kann der Auftraggeber eine Preisreduzierung verlangen.
- Die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels in einer anderen Fachwerkstatt
bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Sie darf nur verweigert werden, wenn
die Beseitigung des Mangels beim Auftragnehmer für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Eine Gewährleistung gibt es nicht, wenn die Reparatur auf Wunsch des Auftraggebers nicht nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt wurde.
Haftung
- Soweit die Haftung des Auftraggebers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten. Gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
- Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate.
Eigentumsvorbehalt
- Eigentumsvorbehalt besteht für alle eingebauten Teile bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung.
Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, Hamburg. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
- Es gilt das Recht der BRD.
Rechtswirksamkeit
- Werden einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam, sind die anderen Vertragsbestimmungen unberührt.
REHA TEAM HAMBURG GMBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietgeräte(AGB)
- Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand für die vereinbarte Zeit in einwandfreiem
Zustand mit den nötigen Unterlagen. Der Mieter überprüft vor Mietbeginn.
- Der Mieter setzt das Mietgerät nur bestimmungsgemäß ein, beachtet die Vorschriften,
behandelt das Gerät sorgsam, bezahlt vereinbarungsgemäß und gibt das Gerät nach
der Mietzeit gesäubert zurück.
- Bei Fahrlässigkeit, Vorsatz und nicht zweckbestimmtem Einsatz haftet der Mieter für Beschädigungen.
- Bei Verlust der Mietsache haftet der Mieter. Die Mietsache oder Teile davon werden bei Verlust zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt, sofern der Mietgegenstand nicht älter als ein Jahr ist. Sonst gilt der Zeitwert.
- Bei nicht zweckbestimmtem Einsatz haftet der Vermieter nicht für Schäden.
- Wird das Mietgerät erst nach der vereinbarten Zeit zurückgegeben, verlängert sich die Mietzeit um volle zu berechnende Zeiteinheiten, sofern das Gerät nicht anderweitig vermietet werden kann.
- Wird das Gerät nicht wie vereinbart abgeholt bzw. vor Ende der Mietzeit abgegeben, besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort, wenn nicht anderweitig vermietet werden kann.
- Den Transport und das Transportrisiko zum Mieter und wieder zurück übernimmt der Mieter. Für Transport und Aufstellung durch den Vermieter kann eine Gebühr erhoben werden. Dasselbe gilt für die Demontage.
- Jede Beschädigung des Mietgerätes muss der Mieter unverzüglich melden.
Ein beschädigtes Gerät darf nicht weiter benutzt werden.
Reparaturen darf der Mieter selbst nicht vornehmen bzw. jemanden anderen damit beauftragen. Wenn der Mieter Schuld an der Beschädigung hat, trägt er die Kosten.
Für die Zeit der Reparatur stellt der Vermieter nach Möglichkeit ein Ersatzgerät.
- Die Höhe einer Kaution bestimmt der Vermieter.
Bei einer Beschädigung, die der Mieter zu tragen hat, ist der Ersatz nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt.
- Wenn der Mieter das Mietgerät unsachgemäß behandelt, es unerlaubt Dritten zur Verfügung stellt oder weitervermietet oder trotz schriftlicher Aufforderung die rückständige Miete nicht binnen einer Woche bezahlt, kann der Vermieter fristlos kündigen. Wenn der Mieter das Gerät in einem solchen Fall nicht innerhalb von zwei Werktagen zurückbringt, kann er es auf Kosten des Mieters abholen lassen.
- Einzelne unwirksam gewordene Vertragsbestimmungen berühren andere Vertragsteile nicht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist beim Vermieter.

